Kosten pro Mitarbeiter
Für Sie kalkulieren wir für jede Leistung mit einem individuellen Stundenverrechnugssatz !
Maßgebend ist der mit Ihnen vereinbarte Stundenlohn !
Nachfolgende Kalkulation ist beispielhaft für das Tischlerhandwerk.
Stundenverrechnungssatz im Tischlerhandwerk |
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Immer wieder beklagen Kunden die horrenden Stundenlöhne, die ihnen der Tischler berechnet. Vereinzelt wird immer noch geglaubt, daß der Geselle vielleicht 13 € verdient und der Betriebsinhaber sich den Rest in die eigene Tasche steckt.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, daß dem nicht so ist. |
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Bei 365 Tagen ergeben sich abzüglich 104 Samstagen und Sonntagen 261 Zahltage im Jahr. Reduziert um durchschnittlich 31 Urlaubstage, 8 Krankheitstage, 11 Feiertage und einem Ausfalltag verbleiben 210 Anwesenheitstage im Betrieb. Multipliziert mit 7,4 Stunden Arbeitszeit je Tag ergibt dies die Summe von 1.554 Arbeitsstunden im Jahr. |
Arbeitsstunden 1.554 Std./Jahr |
Diese 1554 Stunden sind jedoch nicht ausschließlich der produktiven Arbeit gewi€et. Sie verringern sich durch unproduktive Zeiten für Material abladen, Störungen im Betrieb, Arbeitsvorbereitungsgespräche, Maschinenpflege und Aufräumarbeiten etc. um ca. 10 - 15%, so daß sie sich auf eine Summe von nur noch 1.360 Stunde/Jahr reduzieren. |
produktive Stunden: 1.360 Std./Jahr |
Unter Zugrundelegung des Tarifvertrages NRW für das Jahr 2002 von 13,27 €/h und ohne Berücksichtigung freiwilliger, übertariflicher Zahlungen rechnet man mit einem durchschnittlichen Stundenlohn für einen Facharbeiter der Lohngruppe 6 von 13,37 €/h. |
Stundenlohn: 13,37 €/h |
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Bei 52 Wochen zu 37 Stunden/Woche und unter Berücksichtigung von Feiertagen etc. ergeben sich 1924 Stunden/Jahr. Diese kosten den Arbeitgeber | 25.723,88 €/a |
hinzu kommen vermögungswirksame Leistungen | 319,20 €/a |
zusätzliches Urlaubsgeld lt. Tarifvertrag | 1234,41 €/a |
Jahressonderzahlung | 1606,51 €/a |
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Gesamter Brottojahresverdienst | 28.893,00 €/a |
zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, den Beiträgen zur Unfallversicherung, der Zusatzversicherung für Lohnfortzahlung, sonstiger Personalnebenkosten | 7135,20 €/a |
So entstehen die gesamten Personalkosten für einen Gesellen in Höhe von |
36.028,20 €/a (26,49 €/h) |
Neben den Personalkosten fallen im Betrieb die lohngebundenen, betrieblichen Gemeinkosten an. Diese entstehen zum Beispiel für KFZ-Kosten, Abschreibungen, Steuern, Raumkosten, Miete, Pacht, Bürokosten, Strom, Gas, Wasser, Reparaturen, Betriebsstoffe (Benzin), Zinsaufwendungen, Anwaltskosten, Risiko, Verlust, Unternehmerlohn sowie die buchmäßigen und kalkulatorischen Gemeinkosten. Hieraus ergibt sich ein durchschnittlicher Gemeinkosten-Zuschlag von 153,10 % auf den Bruttolohn | 20,47 €/h |
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Umgerechnet auf eine Stunde ergeben sich folgende Daten: | |
Bruttolohn: | 13,37 €/h |
lohngebundene Gemeinkosten: | 13,12 €/h |
betriebliche lohngebundene Gemeinkosten: | 20,47 €/h |
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Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme je produktive Leistungsstunde in Höhe von : | 46,96 €/h |
Das aber ist noch nicht alles.
Diese Kosten berücksichtigen nicht eventuelle zusätzliche Leistungszahlungen, Prämien, Überstundenzulagen, Gewinnaufschläge des Unternehmens die zur Arbeitsplatzerhaltung und für Investitionen notwendig sind, betriebsspezifische Kosten sowie die notwendigen Zuschläge für Wagnis und Gewinn, empfohlen wird ein W+G-Satz von 10%. Die Mehrwertsteuer muß selbstverständlich auch noch hinzugerechnet werden.
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Bezogen auf einen Mitarbeiter ergeben sich so Jahreskosten in einer Summe von : | 63.867,40 € |
Jährlich scheitern ca. 35.000 Handwerksbetriebe an dieser immensen Belastung, mit einer in den letzten Monaten stark zunehmenden Tendenz. | |
Stand:September 2002
Die angegebenen Werte sind Durchschnittswerte und können regional und in Abhängigkeit der Betriebsstruktur abweichen. |
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Quelle: Iwers + Partner GbR Unternehmensberatung (IPU) für den Mittelstand Berliner Strasse 11 40880 Ratingen |
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